Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen in meiner kinderosteopathischen Praxis
Oft ist es hilfreich, wenn zur Schulmedizin die Osteopathie unterstützend hinzugezogen wird. So finden die meisten Patienten zu mir. Hier finden Sie eine Auswahl an Fragen, die mir immer wieder gestellt werden – per Email oder auch im Gespräch. Ich hoffe, die Antworten helfen Ihnen im ersten Schritt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können wir diese gern beim Anamnese-Termin besprechen.
Was benötige ich, damit mein Kind behandelt werden kann?
Wenn Sie die Kosten über die Krankenkasse abrechnen wollen, benötigen Sie ein Privatrezept vom Arzt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die unterstützten Leistungen.
Bitte bringen Sie außerdem mit:
- Babydecke
- Versichertenkarte
- U-Heft
- Rezept
- Wickeltasche
Osteopathie und Krankenkasse: Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und wenn ja, welche Leistungen sie übernimmt.
Wie lang ist eine osteopathische Behandlung bei Kindern und wie viele Termine sind nötig?
Die Behandlung richtet sich nach den Beschwerden. Die erste Behandlung dauert etwa 60 Minuten, alle folgenden ca. 45 Minuten. Bei akuten Beschwerden reichen normalerweise 2 bis 3 Sitzungen aus. Chronische Beschwerden sind individuell zu behandeln und bedürfen eines längeren Behandlungszeitraums. Hierfür erstelle ich abhängig vom Befundbild einen Therapieplan und eine Prognose für die Anzahl der Sitzungen. Sollte sich hier nach vier Behandlungen keine Besserung der Beschwerden zeigen, besprechen wir unser weiteres Vorgehen.
Was passiert, wenn ich einen Termin vergesse?
Wenn Sie einen Termin bei mir vereinbart haben, ist die Zeit nur für Sie reserviert. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich ab, damit ich ihn weitervergeben kann. Ansonsten haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich Ihnen meinen Honorarausfall für die bereitgestellte Zeit in Rechnung stelle.
Können meine Kinder eine osteopathische Behandlung in Anspruch nehmen?
Ja, bitte informieren Sie sich, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt.
Was kostet eine osteopathische Behandlung meines Kindes?
Die Abrechnung erfolgt über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Osteopathie bei Baby und Kind – was bezahlt die Krankenkasse?
Momentan übernehmen je nach Vertragsinhalt fast alle privaten Krankenkassen und auch die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bzw. einen Teil der Kosten. Da dies von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist und sich auch stets verändert, bitte ich Sie, sich im Vorhinein bei Ihrer Versicherung zu informieren.